Gemäss Ziff. 14.05 HVI-Anhang besteht Anspruch auf Hebebühnen, Treppenlifte und Rampen sowie Beseitigung oder Änderung von baulichen Hindernissen im und um den Wohn-, Arbeits-, Ausbildungs- und Schulungsbereich, bei Versicherten, die ohne einen solchen Behelf ihren Aufenthaltsort nicht verlassen können. Die Abgabe von Hebebühnen, Treppenliften und Rampen erfolgt leihweise. Die IV finanziert die im Einzelfall zweckmässige und wirtschaftliche Lösung. -5-