Am 3. Mai 2018 beantragte der Beschwerdeführer eine Kostengutsprache für einen Aussenlift. Nach Einholung einer fachtechnischen Beurteilung der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung für Behinderte und Betagte (SAHB) erteilte die Beschwerdegegnerin am 13. September 2018 Kostengutsprache in der Höhe von Fr. 83'946.90 für die leihweise Abgabe einer vertikalen Liftanlage inkl. Montage und baulichen Nebenkosten gemäss der Offerte der C. AG. Am 6. April 2019 ersuchte der Beschwerdeführer die Beschwerdegegnerin um Erhöhung der Kostengutsprache, weshalb die Beschwerdegegnerin bei der SAHB eine Stellungnahme einholte.