1. 1.1. Der am 22. Februar 2014 geborene Beschwerdeführer leidet an diversen Geburtsgebrechen (Ziff. 381, 387, 390 und 427 GgV-Anhang) und bezieht deswegen verschiedene Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) wie Hilfsmittel, Hilflosenentschädigung schweren Grades für Minderjährige mit Intensivpflegezuschlag und medizinische Massnahmen. Am 3. Mai 2018 beantragte der Beschwerdeführer eine Kostengutsprache für einen Aussenlift.