Aus somatischer Sicht bestehe eine Einschränkung für besonders wirbelsäulenbelastende Tätigkeiten (z.B. dauerhaft über Kopf, dauerhaft in Zwangshaltungen oder mit ungünstigen Hebelwirkungen auf die Wirbelsäule). In einer solchen angepassten Tätigkeit bestehe eine Arbeitsfähigkeit von 100 % (VB 341 S. 20).