2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 17. Juli 2023 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seinem unentgeltlichen Vertreter lic. iur. Franz Hollinger, Rechtsanwalt, Brugg, ernannt. -4- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 13. März 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 346) zu Recht verneint hat.