2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 13. März 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. April 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die angef ochtene Verf ügung vom 13. März 2023 sei auf zuheben. 2. Der Anspruch des Beschwerdef ührers auf eine Invalidenrente sei gutzuheissen. 3. Die Sache sei zur Festsetzung des Invaliditätsgrades an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Dem Beschwerdef ührer sei die unentgeltliche Rechtspf lege zu bewilligen und der unterzeichnende Anwalt sei als unentgeltlicher Rechtsvertreter zu bestellen.