Eine nachvollziehbare medizinische Auseinandersetzung mit der Frage, ob der Unfall vom 15. Juni 2022 natürlich kausal für die rechtsseitigen Handgelenksbeschwerden sei, wäre insbesondere daher unabdingbar gewesen, da entgegen der Beschwerdegegnerin (vgl. VB J12 S. 5; Vernehmlassung S. 3) auch der initialen Aktenlage bereits Hinweise auf Handgelenksbeschwerden rechts zu entnehmen sind. Im Erstbericht über die Konsultation vom 15. Juni 2022, welcher am 7. Juli 2022 ausgefüllt wurde, wurde zwar lediglich die "Distorsion Finger (DiG III RE.)" festgehalten (VB M2), aber in der Unfallmeldung vom 20. Juni 2022 wurde unter Verletzungen neben ei-