Ein 15 Jahre zurückliegender Riss lasse sich aber nicht mehr refixieren. Insgesamt sei davon auszugehen, dass der Unfall vom 15. Juni 2022 das zuvor voll leistungsfähige Handgelenk der Beschwerdeführerin ernsthaft geschädigt habe. Es sei zu einem TFCC-Abriss gekommen, der von Dr. med. F._____ am 31. Januar 2023 behoben worden sei (BB 17 S. 3). 4.3. Dr. med. univ. B._____ ist beratender Arzt der Beschwerdegegnerin. In beweismässiger Hinsicht ist sein Bericht demjenigen eines versicherungsinternen Arztes (vgl. E. 3.2.2. hiervor) gleichzusetzen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_281/2018 vom 25. Juni 2018 E. 3.2.2).