4. 4.1. Die Beschwerdeführerin bringt mit Verweis auf die von ihr eingeholte Aktenbeurteilung von Dr. med. E._____, Facharzt für Chirurgie und für Handchirurgie, vom 10. April 2023 (vgl. Beschwerdebeilage [BB] 17) im Wesentlichen vor, auf die Beurteilungen von Dr. med. univ. B._____ könne offensichtlich nicht abgestellt werden. Dieser habe sich in keiner Weise zu ihren Einwendungen geäussert, sondern seine Ausführungen würden im Wesentlichen im Ankreuzen von "ja oder nein" und in wenigen unbegründeten Sätzen oder falschen Behauptungen bestehen (vgl. Beschwerde S. 8 ff.).