In seiner Aktenbeurteilung vom 16. Juli 2022 führte Dr. med. univ. B._____ aus, als Diagnose würde eine "Kontusion PIP Dig III Hand rechts v. 15.06.2022" vorliegen. Die subjektiv beklagten Beschwerden könnten vorübergehend durch einen hinreichend objektivierbaren organischen unfallkausalen Befund erklärt werden (VB M3 S. 1). Für maximal sechs Wochen sei die vom behandelnden Arzt attestierte unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit gerechtfertigt. Nach sechs Wochen sei der Status quo sine nach Prellung erreicht.