4. Subeventualiter: Die Sache sei zur weiteren medizinischen Abklärung betreffend unfallkausale Folgen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 10. Mai 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: