hatte) im Austrittsbericht vom 29. Dezember 2020. Aufgrund der Kopfschmerzsymptomatik und der damals schon länger anhaltenden Arbeitsunfähigkeit erachteten die Ärzte hinsichtlich der nach Klinikaustritt vorgesehenen Wiederaufnahme der bisherigen Tätigkeit eine schrittweise Ausdehnung des Arbeitspensums bis zum Vollpensum innert den nächsten 6-8 Wochen als angezeigt (VB 24.31 S. 3). Die retrospektive gutachterliche Beurteilung der Arbeitsfähigkeit erscheint vor diesem Hintergrund schlüssig (vgl. Beschwerde S. 13).