In einer angepassten Tätigkeit ohne erhöhte emotionale Belastung, ohne Stressbelastung, ohne Vorgesetztenfunktion, ohne vermehrte Kundenkontakte und ohne überdurchschnittliche Dauerbelastung, bestehe bei voller Stundenpräsenz seither eine Arbeitsfähigkeit von 100 % (VB 65.1 S. 23 f.). Aus neurologischer Sicht sei der Beschwerdeführerin wegen der chronischen Nacken-, Schulter- und Kopfschmerzen eine schwerere körperliche Arbeit mit Heben schwerer Lasten sowie Arbeiten mehrheitlich über Kopf und in anhaltend inklinierter oder reklinierter Haltung der Halswirbelsäule nicht mehr zumutbar (VB 65.3 S. 16).