dem 21. Dezember 2020 habe die Arbeitsfähigkeit (bei voller Stundenpräsenz) 25 %, ab dem 4. Januar 2021 50 % und ab dem 18. Januar 2021 75 % betragen. Seit dem 1. Februar 2021 betrage die Arbeitsfähigkeit aufgrund der Akzentuierung von Persönlichkeitszügen mit histrionischen Anteilen bei voller Stundenpräsenz in der angestammten Tätigkeit gesamthaft 80 %. In einer angepassten Tätigkeit ohne erhöhte emotionale Belastung, ohne Stressbelastung, ohne Vorgesetztenfunktion, ohne vermehrte Kundenkontakte und ohne überdurchschnittliche Dauerbelastung, bestehe bei voller Stundenpräsenz seither eine Arbeitsfähigkeit von 100 % (VB 65.1 S. 23 f.).