4. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre MGSG- Gutachten vom 22. Juni 2022, welches eine orthopädische, eine psychiatrische, eine neurologische sowie eine internistische Beurteilung umfasst. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 65.1 S. 21): " Status nach Distorsion der Halswirbelsäule 02/2020 mit wahrscheinlicher Myogelose des Musculus trapecius rechts