1. Die 1986 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt als Geschäftsführerin eines Reinigungsunternehmens tätig. Am 1. März 2021 (Datum Posteingang) meldete sie sich unter Hinweis auf Kopf-, Nacken- und Schulterschmerzen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin unter anderem die Akten der Unfallversicherung bei und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Vorbescheid vom 9. Dezember 2021 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin die Abweisung deren Rentenbegehrens in Aussicht. Auf-