So führte Dr. med. G._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, im psychiatrischen Gutachten unter anderem aus, der Beschwerdeführer sei in subdepressiver Mittellage und vermindert schwingungsfähig. Die affektive Modulationsfähigkeit sei reduziert (VB 221 S. 94). Weiter führte er aus, es lägen Schlafstörungen mit Albträumen vor. Hinzu kämen Konzentrationsstörungen, ein sozialer Rückzug, Panikattacken in engen Räumen mit vielen Menschen, Symptome posttraumatischer Ängste, ein Kontrollzwang, eine Deprimiertheit, Reizbarkeit und innerliche Unruhe (VB 221 S. 99). Die versicherungsmedizinische Einschätzung von RAD-Ärztin Dr. med. D.__