2.3.2. Referenzzeitpunkt in retrospektiver Hinsicht bildet vorliegend die Verfügung vom 18. Juli 2019 (VB 252), welche sich in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre MZR-Gutachten vom 16. November -5- 2017 (VB 221) stützte. Dieses vereint eine internistische, eine orthopä- disch-traumatologisch-rheumatologische, ein psychiatrische und eine neurologische Beurteilung. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 221 S. 106):