1.2. Am 29. Juni 2021 meldete sich der Beschwerdeführer bei der Beschwerdegegnerin erneut zum Leistungsbezug (berufliche Massnahmen, Rente) an. Die Beschwerdegegnerin zog die Akten der IV-Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden bei, nahm Rücksprache mit dem RAD und trat nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 6. April 2023 auf das Leistungsbegehren nicht ein. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. April 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: