Nach erhobenen Einwänden veranlasste die IV-Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden eine polydisziplinäre Begutachtung beim Medizinischen Zentrum Römerhof (MZR), Zürich (Gutachten vom 16. November 2017 [MZR-Gutachten]). Insbesondere gestützt darauf verneinte sie mit Verfügung vom 18. Juli 2019 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. Eine dagegen gerichtete Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden mit Urteil O3V 19 37 vom 23. April 2020 ab. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesgericht mit Urteil 9C_344/2020 vom 22. Februar 2021 ab.