Ab dem Zeitpunkt, als dem Versicherten die Witwerrente gewährt worden sei, bis zur Einstellung der Rente habe er die Kernaspekte des täglichen Lebens teilweise auf der Grundlage der Witwerrente organisiert (Urteil Beeler § 80). Die schwierige wirtschaftliche Situation, in welche der Versicherte im Alter von 57 Jahren aufgrund der Einstellung der Rente und der Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt geraten sei, sei auf die Entscheidung zurückzuführen, welche er nach dem Tod seiner Ehefrau im Interesse seiner Familie getroffen habe (Urteil Beeler § 81).