Dem Urteil 78630/12 Beeler gegen die Schweiz des EGMR vom 11. Oktober 2022 lag ein Sachverhalt zugrunde, in welchem der Versicherte im Zeitpunkt des Todes seiner Ehefrau rund 41 Jahre alt und Vater von zwei Kleinkindern war. Um die Kinder zu betreuen, gab er seine Erwerbstätigkeit auf (Urteil Beeler § 9 f.). Da der Versicherte zum Zeitpunkt der Einstellung der Witwerrente bereits 57 Jahre alt gewesen sei und seit mehr als 16 Jahren keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt habe, sei nicht anzunehmen, dass er weniger Schwierigkeiten gehabt hätte, eine Arbeit zu finden als eine Frau in einer ähnlichen Situation (Urteil Beeler § 114).