Dies ist vorliegend erfüllt, die (formlose) Einstellung der Witwerrente vom 4. August 2015 stellt eine Verfügung dar. Damit liegt eine am 11. Oktober 2022 rechtskräftige Verfügung vor, womit der Beschwerdeführer nicht von der Übergangsregelung der Mitteilung Nr. 460 des BSV betroffen ist.