1. Der Beschwerdeführer beantragte am 2. Januar 2023 mit Hinweis auf die Änderung der Rechtslage durch das Urteil 78630/12 Beeler gegen die Schweiz der grossen Kammer des EGMR vom 11. Oktober 2022, die Einstellung seiner Witwerrente vom 14. Februar 2015 (recte 4. August 2015) sei in Revision eventualiter in Wiedererwägung zu ziehen und ihm sei die Witwerrente weiterhin auszurichten (Vernehmlassungsbeilage [VB] 82).