1. 1.1. Der 1968 geborene Beschwerdeführer war ab 1995 bis zum Tod seiner Ehefrau im Jahre 2001 verheiratet. Er ist Vater eines 1997 geborenen Sohnes. Am 17. August 2001 meldete sich der Beschwerdeführer für Hinterlassenenrenten der AHV an. Die Beschwerdegegnerin sprach ihm mit Verfügung vom 5. Oktober 2001 rückwirkend ab dem 1. September 2001 eine ordentliche Witwerrente und dem Sohn eine ordentliche Mutterwaisenrente zu. Mit Schreiben vom 4. August 2015 informierte die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer dahingehend, dass ein Mann Anspruch auf die Witwerrente habe, solange er Kinder unter 18 Jahren habe.