3. Die Kosten des ABI-Gutachtens vom 29. Oktober 2024 in Höhe von Fr. 10'315.25 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 4. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, dem unentgeltlichen Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 4'200.00 zu bezahlen. - 18 - Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten