Sodann hielten die Gutachter hinsichtlich der von ihnen genannten motivationalen limitierenden Faktoren fest, es bestehe ein ausgesprochen symbiotisches Verhältnis zur Mutter, welche die gesamte Haushaltsführung und die administrativen Aufgaben erledige, wobei diese Verhaltensmuster in der abhängigen Persönlichkeitsstörung bestätigt würden. Wie im Gutachten beschrieben, bestehe für die Beschwerdeführerin überhaupt keine Notwendigkeit, an ihrem bequemen Lebensstil irgendetwas zu verändern, was auch mit motivationalen Faktoren zu erklären sei.