dass die psychosomatischen Anteile der beklagten körperlichen Beschwerden im Zusammenspiel mit der Persönlichkeitsstörung als stärker und somit als einschränkender empfunden werden, als wenn keine Persönlichkeitsstörung vorliegen würde (Stellungnahme vom 5. Mai 2025 S. 2). Sodann hielten die Gutachter hinsichtlich der von ihnen genannten motivationalen limitierenden Faktoren fest, es bestehe ein ausgesprochen symbiotisches Verhältnis zur Mutter, welche die gesamte Haushaltsführung und die administrativen Aufgaben erledige, wobei diese Verhaltensmuster in der abhängigen Persönlichkeitsstörung bestätigt würden.