Es wurde ferner eine eigene Zusatzuntersuchung durchgeführt (Laboruntersuchung, vgl. Anhang zum ABI-Gutachten). Auch unter dem Blickwinkel des strukturierten Beweisverfahrens (BGE 141 V 281) genügt das ABI-Gerichtsgut- achten vom 29. Oktober 2024 den rechtsprechungsgemässen Anforderungen. Das ABI-Gutachten ist in der Beurteilung der medizinischen Zusammenhänge und der medizinischen Situation nachvollziehbar, womit es grundsätzlich geeignet ist, den Beweis für den anspruchserheblichen medizinischen Sachverhalt zu erbringen.