Wie im Gutachten der aktuell durchgeführten medizinischen Massnahmen ausführlich dargelegt, würden diese bezüglich der diagnostizierten Persönlichkeitsstörung und psychosomatischen Schmerzstörung als nicht suffizient angesehen. Es werde daher weiterhin die Durchführung einer stationären Behandlung empfohlen, auch um einer weiteren Chronifizierung bei einem noch recht jungen Alter der Beschwerdeführerin vorzubeugen. Prognostisch werde im Gutachten vom Wiedererlangen einer Arbeitsfähigkeit von 70 % in der erlernten Tätigkeit als Podologin und einer vollen Arbeitsfähigkeit in der aktuell ausgeübten Tätigkeit ausgegangen. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollten nicht nur eine bestehende