welche in den abhängigen Anteilen der Persönlichkeitsstruktur inkludiert seien, so dass die psychosomatischen Anteile der beklagten körperlichen Beschwerden im Zusammenspiel mit der Persönlichkeitsstörung als stärker und somit als einschränkender empfunden würden als wenn keine Persönlichkeitsstörung vorliegen würde. Diese Symptome träten verstärkt auf, wenn von der Beschwerdeführerin eine angemessene Eigenständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen erwartet werde bei einem verstärkten Gefühl, nicht für sich sorgen zu können oder auf sich selbst angewiesen zu sein.