Insgesamt schätze man die Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit bezogen auf ein 100 % Pensum auf 50 %. Nach vorangehend nicht dokumentierter längerfristiger bzw. höhergradiger Arbeitsunfähigkeit könne die aktuelle Einschätzung der Arbeitsfähigkeit seit November 2013 angenommen werden. Angepasst seien leichte bis intermittierend mittelschwere, wechselbelastende Tätigkeiten mit einfachen Anforderungen, ohne allzu hohe Komplexität, mit Arbeitsvorgaben, die rasch zu erlernen seien, ohne hohe Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden oder notwendiger sozialer Interaktion. Die angestammte Tätigkeit könne als geeignet angesehen werden.