Wie im psychiatrischen Teilgutachten dargelegt worden sei, könne von einer doch erheblichen komplexen psychiatrischen Problematik ausgegangen werden mit verminderter Belastbarkeit und eingeschränkter Arbeits- und Leistungsfähigkeit. In der jetzigen, unbehandelten bzw. ungünstig behandelten Situation sei die Einschränkung bzw. die Arbeitsfähigkeit bei adaptierten Tätigkeiten in der freien Wirtschaft auf 50 % einzustufen. Dies treffe auch auf die Tätigkeit als Podologin zu. Durch adäquate, langfristige Massnahmen, welche allerdings im be- -7-