Im Vordergrund stehe die Evaluation aus psychiatrischer Sicht. Die somatisch nicht ausreichend erklärbaren Befunde für die subjektiv angegebenen Beschwerden und vor allem subjektiven Limitierungen seien, bei erheblicher psychosozialer Belastungssituation, gemäss Diskussion im psychiatrischen Teilgutachten, einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung zuzuordnen. Ungünstig bestehe als Comorbidität die abhängige Persönlichkeitsstörung. Auf diese übe das persönliche Umfeld der Beschwerdeführerin mit der engen Beziehung zur Mutter einen verstärkenden Effekt aus.