3. 3.1. Aufgrund der festgestellten Widersprüche im asim-Gutachten vom 8. April 2022 holte das Versicherungsgericht mit unangefochten gebliebenem Beschluss vom 25. März 2024 ein Gerichtsgutachten beim ABI ein (vgl. BGE 137 V 210 E. 4.4.1.4 S. 264 f.). Die Beschwerdeführerin wurde am 2. September 2024 bidisziplinär durch das ABI begutachtet (Fachdisziplinen: Psychiatrie und Rheumatologie). Das Gutachten wurde am -6- 29. Oktober 2024 fertiggestellt. Die Gutachter stellten in der bidisziplinären Gesamtbeurteilung die folgenden Diagnosen (ABI-Gutachten, S. 11 f.):