4. 4.1. Die Instruktionsrichterin teilte den Parteien mit Schreiben vom 15. Januar 2024 mit, das Versicherungsgericht beabsichtige die Einholung eines bidisziplinären Gerichtsgutachtens bei der ABI (unter Hinweis auf das Schreiben der ABI vom 12. Dezember 2023). Sie gab den Parteien den vorgesehenen Fragenkatalog und die am Gutachten beteiligte Fachärzte bekannt und räumte ihnen die Gelegenheit ein, innert 20 Tagen allfällige Einwendungen gegen die vorgesehene Begutachtung zu erheben oder Zusatzfragen zu formulieren und innerhalb einer Frist von 10 Tagen personenbezogene Einwände gegen die vorgesehenen begutachtenden Fachärzte einzureichen.