2. Eventualiter sei die Verfügung vom 15. Juni 2023 aufzuheben, der Sachverhalt vollständig abzuklären und der Beschwerdeführerin mit Wirkung ab dem 1. März 2015 eine ganze Invalidenrente zu gewähren. 3. Der Beschwerdeführerin sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der unterzeichnete Rechtsanwalt sei als ihr unentgeltlicher Vertreter einzusetzen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Zudem stellte sie folgenden Verfahrensantrag: