2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 22. Mai 2023 wurde die aus den Akten erkennbare berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Mit Schreiben vom 20. Juni 2023 verzichtete die Beigeladene auf eine Stellungnahme. 3. 3.1. Gegen die Verfügung vom 15. Juni 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Beschwerde vom 7. Juli 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung vom 15. Juni 2023 sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin mit Wirkung ab dem 1. März 2015 eine ganze Rente der Invalidenversicherung zu gewähren.