3. Der Beschwerdeführerin sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der unterzeichnete Rechtsanwalt sei als ihr unentgeltlicher Vertreter einzusetzen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Das Verfahren wurde am hiesigen Versicherungsgericht unter der Verfahrensnummer VBE.2023.203 erfasst. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 12. Mai 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.