Gestützt darauf sprach sie der Beschwerdeführerin nach Rücksprache mit dem RAD mit Verfügung vom 21. November 2018 eine befristete ganze Invalidenrente vom 1. März 2015 (IV-Grad 100 %) bis 30. Juni 2016 zu (IV-Grad per 23. März 2016: 30 %). Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2019.304 vom 22. Januar 2020 teilweise gut, hob die Verfügung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung an die Beschwerdegegnerin zurück.