Die Beschwerdegegnerin veranlasste nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) ein polydisziplinäres (internistisch/rheumatologisch/neurologisch/psychiatrisch/neuropsychologisches) Gutachten bei der medexperts ag, St. Gallen (Gutachten vom 20. August 2018). Gestützt darauf sprach sie der Beschwerdeführerin nach Rücksprache mit dem RAD mit Verfügung vom 21. November 2018 eine befristete ganze Invalidenrente vom 1. März 2015 (IV-Grad 100 %) bis 30. Juni 2016 zu (IV-Grad per 23. März 2016: 30 %).