Die Beschwerdegegnerin holte in der Folge Informationen zur medizinischen, beruflichen sowie persönlichen Situation der Beschwerdeführerin ein, führte im Rahmen von Massnahmen zur Frühintervention einen Arbeitsversuch durch, welcher ab 1. Dezember 2015 als Massnahme beruflicher Art weitergeführt und nach einem stationären Klinikaufenthalt der Beschwerdeführerin per 24. Januar 2016 abgebrochen wurde. Die Beschwerdegegnerin veranlasste nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) ein polydisziplinäres (internistisch/rheumatologisch/neurologisch/psychiatrisch/neuropsychologisches) Gutachten bei der medexperts ag, St. Gallen (Gutachten vom 20. August 2018).