Am 10. September 2014 (Datum Posteingang) meldete sie sich unter Angabe einer nicht näher beschriebenen Krankheit bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin holte in der Folge Informationen zur medizinischen, beruflichen sowie persönlichen Situation der Beschwerdeführerin ein, führte im Rahmen von Massnahmen zur Frühintervention einen Arbeitsversuch durch, welcher ab 1. Dezember 2015 als Massnahme beruflicher Art weitergeführt und nach einem stationären Klinikaufenthalt der Beschwerdeführerin per 24. Januar 2016 abgebrochen wurde.