24. Januar 2023 des ABI Basel sei zur Kenntnis genommen worden. Im diesem sehr kurz gefassten Ergänzungsbericht vom 24. Januar 2023 sei seitens ABI Basel zu diversen der obgenannten medizinischen Berichte gar keine Stellung genommen worden. Somit sei dieser Ergänzungsbericht nicht verwertbar. Im Aktengutachten von Dr. med. D._____ würden zudem weitere neurologische Abklärungen vorgeschlagen, deren Resultate bisher nicht vorlägen. Zudem sei der weitere medizinische Verlauf seit Dezember 2022 nicht bekannt. Man bräuchte auch diesbezüglich weitere Abklärungen. Somit könne hier aktenmässig noch keine abschliessende Stellungnahme erfolgen.