Zur Diskussion stehe hier weiterhin die Arbeitsfähigkeit für angepasste leichtere Tätigkeiten aus rheumatologisch-orthopädischer, neurologischer und psychiatrischer Sicht. Der RAD empfahl die Einwände des Beschwerdeführers sowie die medizinischen Berichte (u. a. die Berichte von Dr. med. C._____ vom 21. September 2021 [VB 171] und 25. Oktober 2022 [VB 183] sowie die Beurteilung von Dr. med. D._____ vom 24. Oktober 2022 [VB 181]) der Gutachterstelle weiterzuleiten, mit der Bitte um eine ergänzende, ausführlich begründete Stellungnahme, gegebenenfalls mit einer Verlaufsbegutachtung des Beschwerdeführers (iv-act. 81).