5.2.4. Aus den eingeholten IV-Akten der IV-Stelle Aargau kann Folgendes entnommen werden: Der RAD-Arzt Dr. med. E._____ nahm am 24. November 2022 zum ABI-Gutachten Stellung und hielt fest, anhand der vorliegenden Akten kämen körperlich / fussbelastende Tätigkeiten seit Januar 2020 nicht mehr in Frage (iv-act. 81 S. 3). Seit Januar 2020 bestehe andauernd deutlich verminderte Fussbelastbarkeit rechts für körperlich belastende Tätigkeiten. Zur Diskussion stehe hier weiterhin die Arbeitsfähigkeit für angepasste leichtere Tätigkeiten aus rheumatologisch-orthopädischer, neurologischer und psychiatrischer Sicht.