Die Feststellung sei dahingehend korrekt, als dass der Nervus suralis ein rein sensibler Nerv sei und motorisch nicht innerviere. Die hier bestehende Narbenproblematik mit daraus resultierender und nachgewiesener Neuropathie des Nervus suralis sei aber im Gutachten nicht explizit bezüglich der Auswirkungen diskutiert worden (VB 181 S. 5). Weiter hielt Dr. med. D._____ fest, weder der orthopädische noch der neurologische Gutachter hätten sich mit einer möglichen Nervenläsion im Zusammenhang mit dem operativen Eingriff eingehend auseinandergesetzt. Es sei die bereits bestehende Diagnose einer Neuropathie des Nervus suralis übernommen worden.