5.2.2. Dr. med. D._____ hielt in ihrer Aktenbeurteilung vom 24. Oktober 2022 fest, die beklagten Probleme/Beschwerden seitens des Beschwerdeführers seien weitgehend plausibel; nicht plausibel seien Beschwerden im Bereich des distalen Unterschenkels bei nachgewiesener Neuropathie im Narbenbereich des Aussenknöchels. Das beklagte Ausmass der Beschwerden sei von ärztlicher Seite nicht nachvollziehbar. Es sei dokumentiert, dass schmerzbedingt eine von neurologischer Seite als "leicht" dokumentierte Fussheber- und Fusssenkerparese sowie eine Eversionsschwäche resultierten und letztlich geschlossenes Schuhwerk aufgrund des Drucks nicht ertragen werde.