5.2. 5.2.1. Die behandelnde Ärztin Dr. med. C._____ nahm in ihrem Bericht vom 21. September 2022 zum neurologischen Teilgutachten von Dr. med. F._____ Stellung (VB 171). Sie führte darin aus, die Beurteilung des Neurologen sehe sie als nicht konsistent. Zum einen schreibe dieser, die Schmerzen -6-