im Innervationsgebiet des N. suralis rechts festgestellt worden. Subjektiv bestünden Restbeschwerden im Bereich des Aussenknöchels mit Angabe einer Druckdolenz daselbst. Radiologisch fänden sich nach Osteosynthese einer Fibularfraktur Weber A unauffällige Befunde und insbesondere keinerlei Hinweise auf eine unfallbedingte Arthrose. Der Integritätsschaden erreiche somit bei weitem kein entschädigungspflichtiges Ausmass (VB 163).